BEG-Förderung wird umgestellt: Das ändert sich ab 21. Juli 2026

BEG-Förderung wird umgestellt: Das ändert sich ab 21. Juli 2026

Die Bundesregierung hat am 8. Juli 2026 Eckpunkte für eine Neufassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht. Die KfW passt ihre Förderprodukte an – die neuen Konditionen gelten ab Dienstag, 21. Juli 2026.

Umstellungsphase: Was jetzt noch geht

  • Bis zum 20. Juli können Anträge mit gültiger Antragsbestätigung noch zu den bisherigen Konditionen eingereicht werden.
  • Neue Bestätigungen sind erst ab dem 21. Juli möglich – dann zu den neuen Bedingungen.
  • Bereits erteilte KfW-Zusagen bleiben gültig, die Bundesmittel sind reserviert.

Heizungsförderung Wohngebäude

  • Grundförderung: weiterhin 30 % der förderfähigen Kosten.
  • Höchstbetrag: 28.000 € für die erste Wohneinheit (je 15.000 € für WE 2–6, je 8.000 € für weitere). Ab 1.2.2027 halbjährlich –750 €.
  • Klimageschwindigkeitsbonus: bleibt bei 16 %, ab 1.2.2027 halbjährlich –4 Prozentpunkte.
  • Entfallen: Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag.

Einkommensbonus – neu gestaffelt

Haushalts-JahreseinkommenBonus
bis 30.000 €40 %
bis 40.000 €30 %
bis 50.000 €10 %

Neu – Familienzuschlag: Mit mindestens einem minderjährigen Kind reduziert sich das anzusetzende Einkommen einmalig um 10.000 €. Für Familien verschieben sich die Grenzen damit auf 40.000 / 50.000 / 60.000 €.

Beispiel: Eine Familie mit einem Kind und 40.000 € Haushaltseinkommen kommt durch den Zuschlag auf 30.000 € – und damit auf 40 % Bonus. Bei einer Wärmepumpe für 32.000 € sind das bis 31.1.2027 bis zu 22.400 € Förderung.

Ab Q1 2027 kommt zudem der Wertschöpfungsbonus: EU-gefertigte Wärmepumpen erhalten 15 % Bonus, bei Nicht-EU-Fertigung sinkt die Grundförderung auf 15 %.

Energieeffiziente Sanierung: Zuschüsse sinken

  • Tilgungszuschüsse pauschal –10 Prozentpunkte.
  • EE-Klassen-Bonus von 5 % entfällt.
  • Förderhöchstbetrag Wohngebäude: einheitlich 150.000 € pro Wohneinheit.
  • Bonus Serielles Sanieren wird ausgeweitet (künftig auch EH-Stufe 70 EE und Nichtwohngebäude).
  • Anträge voraussichtlich ab Ende September 2026 möglich.

Fazit

Die Reform bringt eine sozialere Staffelung: Familien und einkommensschwächere Haushalte profitieren spürbar, während Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag wegfallen und Sanierungszuschüsse um 10 Prozentpunkte sinken. Wer eine antragsreife Maßnahme in der Schublade hat, sollte bis zum 20. Juli prüfen, welche Variante günstiger ist.

Hinweis: Die Förderung hängt von verfügbaren Bundesmitteln ab; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Quelle: KfW-Pressemitteilung vom 08.07.2026.

Quelle: https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/Pressemitteilungen-Details_900928.html

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